Baroniekennziffer: Unterschied zwischen den Versionen
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Daran kann eventuell noch ein Buchstabe für Unterlehen bzw. zur Kennzeichnung besonderer Besitztümer - etwa von Kaisern oder Provinzherren kommen. | Daran kann eventuell noch ein Buchstabe für Unterlehen bzw. zur Kennzeichnung besonderer Besitztümer - etwa von Kaisern oder Provinzherren kommen (Auswahl siehe unten). | ||
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Die ersten drei Buchstaben wurden dem Namen der jeweiligen Provinz entnommen. | Die ersten drei Buchstaben wurden dem Namen der jeweiligen Provinz entnommen. | ||
In unserem Beispiel: "''' | In unserem Beispiel: "'''Kos'''" für [[Kosch]] | ||
===Grafschaftskennung=== | ===Grafschaftskennung=== | ||
Die römische Ziffer steht für die Grafschaft. Die Grafschaften jeder Provinz werden von "I" beginnend durchgezählt, wobei die "I" meist für die Grafschaft mit der Hauptresidenz des Provinzherren steht. | Die römische Ziffer steht für die Grafschaft. Die Grafschaften jeder Provinz werden von "I" beginnend durchgezählt, wobei die "I" meist für die Grafschaft mit der Hauptresidenz des Provinzherren steht. | ||
In unserem Beispiel steht die "''' | In unserem Beispiel steht die "'''I'''" für die Grafschaft [[Hügellande]] | ||
===Baroniekennung=== | ===Baroniekennung=== | ||
Die arabische Zahl gibt schließlich die Baronie an. Hierfür werden die Baronien einer Grafschaft durchnummeriert. | Die arabische Zahl gibt schließlich die Baronie an. Hierfür werden die Baronien einer Grafschaft durchnummeriert. | ||
In unserem Beispiel steht die "''' | In unserem Beispiel steht die "'''09'''" für die Baronie [[Fürstenhort (Baronie)|Fürstlich Fürstenhort]] | ||
===Untergliederung=== | ===Untergliederung=== | ||
Hat die besagte | Hat die besagte Baronie noch weitere Unterteilungen, etwa Edlen- oder Rittergüter, so können diese durch kleine Buchstaben näher bezeichnet werden. (z.B. Kos-I-09'''b''' für das Rittergut [[Niederrüpeln]]) | ||
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...in unserem Fall handelt es sich also um ein Eigenlehen des Provinzherren, also des Fürsten | ...in unserem Fall handelt es sich also um ein Eigenlehen des Provinzherren, also des Fürsten. | ||
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Version vom 23. September 2006, 22:02 Uhr
Die Baroniekennziffer wurde als Suchhilfe für das Adels-Calendarium eingeführt. Sie schreibt jedem Lehen des Mittelreichs und des Horasreichs eine spezielle Kennung zu.
Aufbau
Die Kennziffer besteht aus drei Buchstaben, einer römischen Ziffer, einer arabischen Zahl.
etwa: Kos-I-09
Daran kann eventuell noch ein Buchstabe für Unterlehen bzw. zur Kennzeichnung besonderer Besitztümer - etwa von Kaisern oder Provinzherren kommen (Auswahl siehe unten).
etwa: Kos-I-09P
Provinzkennung
Die ersten drei Buchstaben wurden dem Namen der jeweiligen Provinz entnommen.
In unserem Beispiel: "Kos" für Kosch
Grafschaftskennung
Die römische Ziffer steht für die Grafschaft. Die Grafschaften jeder Provinz werden von "I" beginnend durchgezählt, wobei die "I" meist für die Grafschaft mit der Hauptresidenz des Provinzherren steht.
In unserem Beispiel steht die "I" für die Grafschaft Hügellande
Baroniekennung
Die arabische Zahl gibt schließlich die Baronie an. Hierfür werden die Baronien einer Grafschaft durchnummeriert.
In unserem Beispiel steht die "09" für die Baronie Fürstlich Fürstenhort
Untergliederung
Hat die besagte Baronie noch weitere Unterteilungen, etwa Edlen- oder Rittergüter, so können diese durch kleine Buchstaben näher bezeichnet werden. (z.B. Kos-I-09b für das Rittergut Niederrüpeln)
Besondere Kennung
Gehört dieses Lehen einer besonderen Herrschaft, etwa dem Kaiser oder dem Provinzherren, wird dies durch bestimmte Buchstaben gekennzeichnet:
K = Kaiserliches Lehen
AK = Königreich der Amazonen
BK = Bergkönigreich der Zwerge
HK = Lehen des zwergischen Hochkönigs
R = Besitz des Reiches, Reichsstadt
P = Besitz des Provinzherren
PG = Lehen eines Pfalzgrafen, faktisch ein kaiserliches Reichslehen, in der Regel mit kaiserlicher Burg
G = Besitz des Grafen
E = Kirchliches Lehen
...in unserem Fall handelt es sich also um ein Eigenlehen des Provinzherren, also des Fürsten.