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In der Regel setzt sich der Stadtrat, der gleichzeitig auch das oberste Gerichtsgremium der Stadt ist, wie folgt zusammen:
 
In der Regel setzt sich der Stadtrat, der gleichzeitig auch das oberste Gerichtsgremium der Stadt ist, wie folgt zusammen:
  
* Stadtvogt - eingesetzt durch den Fürsten, Oberhaupt der Stadt (aktuell Baduar Ibram von Eichstein als Landvogt)
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* Der Stadtvogt, Oberhaupt der Stadt und des Stadtrates - eingesetzt durch den Fürsten
* Wächter Rohals, in der Regel der Ordensgroßmeister
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* Ein Vertreter der Wächter Rohals, in der Regel der Ordensgroßmeister
 
* Der hohe Lehrmeister des Hesindetempels
 
* Der hohe Lehrmeister des Hesindetempels
 
* Der Meister der Esse des Ingerimmtempels
 
* Der Meister der Esse des Ingerimmtempels

Version vom 14. November 2017, 07:43 Uhr


Nach einem Tage Marsch aber grüßt dich im Abendrot der Eslamsturm, Wahrzeichen einer wohl ummauerten Stätte an den Gestaden eines großes Sees. Wenn du aber meinst, die tapferen Torwachen mit einem „Die Götter zum Gruß’, ihr wack’ ren Söldlinge zu Angbar!“ grüßen zu müssen, dann sieh dich vor, dass du nicht Hohn und Spott erntest, als wärst ein hinterkoscher Dumpfbock. Mögen dir die Mauern auch noch so hoch und unbezwingbar erscheinen, die Stätte von hundert oder tausend Seelen mehr bevölkert als Drabenburg, ist es mitnichten die Capitale unseres Fürsten, sondern nur das geschäftige Städtchen Rohalssteg.

(Rat des Steinmetzmeisters Travin Vittelmunk, seiner Enkeltochter Xanne zugedacht)

Beschreibung

Kurzer Einleitungssatz


Sehenswertes

Das einst traumhaft schöne Stadtschloss war Ort der Ruhe und Besinnung für Rohal den Weisen. Schon damals scharten sich seine Anhänger um ihn, die nach seinem Tod die Wächter Rohals begründeten, ursprünglich vor allem um seine Lehren zu bewahren. Erst im Jahr 1029 BF kehrte der Orden der Rohalswächter hierhin, an die Stätte seiner Entstehung, zurück - nachdem das alte Refugium in Angbar vom Alagrimm zerstört wurde.

Neben dem am Ufer gelegenen Schloss findet sich der namensgebende "Steg Rohals", an dem Hesinde Einkehr, Eingebung und Kraft geben soll, und der als Station des Zwölfergangs gilt.


Praiosgefällige Ordnung

Rohalssteg ist eine provinzherrliche Stadt, der Fürst des Kosch ernennt in der Regel einen Vogt, der ihn vor Ort vertritt. In der Regel ist dies auch der Baron der gleichnamigen Baronie Rohalssteg. Der vom Fürst eingesetzte Vogt steht dem Stadtrat vor, dem ebenfalls mindestens ein Wächter Rohals und die beiden Praetoren der Hesinde und von Ingerimm angehören. Die Bürger der Stadt haben das Recht, die weiteren Mitglieder des Rates selbst zu bestimmen, hierzu finden alle acht Jahre Ratswahlen statt.

Stadtrat

In der Regel setzt sich der Stadtrat, der gleichzeitig auch das oberste Gerichtsgremium der Stadt ist, wie folgt zusammen:

  • Der Stadtvogt, Oberhaupt der Stadt und des Stadtrates - eingesetzt durch den Fürsten
  • Ein Vertreter der Wächter Rohals, in der Regel der Ordensgroßmeister
  • Der hohe Lehrmeister des Hesindetempels
  • Der Meister der Esse des Ingerimmtempels
  • 1-4 Zunftmeister
  • 1-4 Gildenkaufleute
  • 1-4 Ackerbürger

Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung nutzt den Westflügel des Schlosses und hat dort ihre Räume, daneben gibt es noch zum Schloss gehörende Gebäude rund um den Schlossplatz, die aktuell als Lager und Archiv genutzt werden. Je nachdem, wie die Wächter Rohals oder der Baronshof wachsen oder Platzbedarf anmelden, können diese als Ausweichgebäude genutzt werden, zur Zeit werden sie kaum genutzt. Im Stadtrat wird immer wieder einmal das Thema eigenes Rathaus auf die Tagesordnung gebracht, wenn Zunft- oder Gildenvertreter der Meinung sind, dass die Stadt ein eigenes Rathaus bräuchte. Insgeheim hat man aber bisher die zusätzlichen Ausgaben gescheut, denn die Gebäude müssten dafür sicherlich renoviert und umgebaut werden.

  • Stadtvogt - Verbindung zum Stadtherrscher
  • Kammerherr - Verwaltung der Finanzen der Stadt
  • Kämmereischreiber
  • Siegelherr - Führen der offiziellen Korrespondenz und des Archivs
  • Stadtschreiber
  • Stadtarchivar
  • Rüstherr - Überwachung und Kontrolle der Befestigungsanlagen, der Arsenale und der Stadtgarde
  • Matrikelherr - Meldewesen, Führen der Geburts-, Heirats- und Sterbelisten
  • Marktherr - Überwachung des Marktwesens, des Marktfriedens und der Gewichte
  • Gastherr - Aufsicht über die Badehäuser, Herbergen und Gaststätten
  • Brand- und Siechenherr - Aufsicht über Brandschutz, Brandwacht und Seuchenschutz
  • Weitere Ratsschreiber, 3x



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Briefspieltexte

Als Handlungsort

Erwähnungen