Koscher Adelswesen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. November 2016, 19:29 Uhr
Testseite, Mitarbeit ist immer gerne gesehen.
Privilegien
- Die Kaiserin
- Bergregal (Förderung von Bodenschätzen, im Kosch meist bei den Zwergen, die Albuminer Minen liegen in Fürstenhand, ansonsten durch die Kaiserin vergeben)
- Verhängung der Reichsacht
- Münzregal (Duakten)
- Erhebung des Kaisertalers
- Der Fürst
- Eberregal (durch Fürst Blasius vergeben - Erlaubnis auf Eber Jagd zu machen)
- Salzregal (Produktion und Verkauf von Salz, durch den Fürsten vergeben)
- Grafen
- Schatzregal (gefundene Schätze fallen an den Inhaber)
- Barone
- Blutgerichtsbarkeit
- Niedere Gerichtsbarkeit
- Standartenrecht (Banner im Kriegsfall im Aufgebot führen)
- Zollregal
- Steuerregal
- Münzregal (Heller und Kreuzer)
- Adelsrecht (dürfen Gemeine in den Adelsstand erheben)
- Edle/belehnte Ritter/Junker
- Jagdrecht
- Forstregal
- Ordnungsrecht (Recht der Leichten Hand: dürfen "Herumtreiber" zurecht weisen, solange kein Blut fließt)
- Junker sind zum Rossdienst verpflichtet (dienen im Heeresaufgebot als Reiterei und dürfen eine Lanze (nominell 10 Reiter) führen)
- Ritter
- das Führen von Zweihandschwertern
- Adelsstand
- Führung von Wappen, sowie dem "von" im Namen
- Führen einer angemessenen Waffe und tragen von Rüstungen und das zu jeder Zeit
- Mühlprivileg (nur bei Landbesitz)
- Fehderecht
- Kleidungsvorrechte
- Anklage und Verurteilung nur durch andere Adlige von mindestens gleichem Rang
- Hinrichtung muss durch das Schwert erfolgen
- Sind von Zöllen auf die Person, oder die persönliche Habe ausgenommen (nicht aber das Gefolge!)
- unzählige Sonderrechte (Dachse dürfen in Sindelsaum nur vom Baron gejagt werden usw.)
Ständewesen
- Laut HdR von 100 Leuten 1 Adliger ODER Geweihter, 60 Leibeigene Bauern, 30 Freie Bauern, Handwerker, oder Städter, 9 übrige Landlose, Herumtreiber, Söldner, Vogelfreie. - 1 von tausend Gildenmagier
- Im Kosch ?