Richtgreve: Unterschied zwischen den Versionen
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Folter, schwere Leib- oder gar Todesstrafen dürfen jedoch ausschließlich nur von '''Hochgerichten''' ausgesprochen werden. Solche Fälle werden daher an den örtlichen '''Gerichtsherren''', meist einem Baron, übergeben. | Folter, schwere Leib- oder gar Todesstrafen dürfen jedoch ausschließlich nur von '''Hochgerichten''' ausgesprochen werden. Solche Fälle werden daher an den örtlichen '''Gerichtsherren''', meist einem Baron, übergeben. | ||
Die meisten Richtgreven haben ein fest zugewiesenes Gebiet, dass je nach Bevölkerungszahl stark variieren kann. In diesem Gebiet gehen sie dann ihrem Handwerk nach. Entweder von einem fixen Gerichtsort aus, oder als Wanderrichter. Ausgenommen sind ausdrücklich die [[Städte & Dörfer|Städte]], die auf die im Stadtrecht verbriefte | Die meisten Richtgreven haben ein fest zugewiesenes Gebiet, dass je nach Bevölkerungszahl stark variieren kann. In diesem Gebiet gehen sie dann ihrem Handwerk nach. Entweder von einem fixen Gerichtsort aus, oder als Wanderrichter. Ausgenommen sind ausdrücklich die [[Städte & Dörfer|Städte]], die auf die im Stadtrecht verbriefte niedere Gerichtsbarkeit meist sehr stolz sind. Auch manche Barone, etwa die von [[Fürstenhort (Baronie)|Fürstenhort]] oder [[Nadoret (Baronie)|Nadoret]] nehmen dieses Recht selbst in Anspruch und sehen es nicht gerne, wenn die fürstlichen Beamten dies für sie erledigen. Beim übrigen Adel sind die Richtgreven meist beliebt, da man sich auf diese Weise einiges an Arbeit erspart, die sonst ein Amtmann des Gerichtsherren erledigen müsste. | ||
Auch im Volk sind die Richtgreven sehr beliebt, da man den gemütlichen Gesellen nachsagt, dass sie meist das richtige Urteil finden und dabei unempfänglich für Bestechungsversuche sind. | Auch im Volk sind die Richtgreven sehr beliebt, da man den gemütlichen Gesellen nachsagt, dass sie meist das richtige Urteil finden und dabei unempfänglich für Bestechungsversuche sind. |
Version vom 3. November 2015, 22:29 Uhr
Zahlreiche Richtgreven durchstreifen im Namen des Fürsten den Kosch und sprechen Recht, wo es Not tut. Dabei dürfen sie über alle Delikte, der niederen Gerichtsbarkeit richten. Also allen Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder kleinen Ehr- bzw. Leibstrafen sühnbar sind. In diesem Rahmen sind sie ebenso für Fragen des Erbrechts zuständig, wohingegen Grenzstreitigkeiten manchmal auch von Almgreven und Fragen des Handels auch von Zollgreven verhandelt werden können.
Folter, schwere Leib- oder gar Todesstrafen dürfen jedoch ausschließlich nur von Hochgerichten ausgesprochen werden. Solche Fälle werden daher an den örtlichen Gerichtsherren, meist einem Baron, übergeben.
Die meisten Richtgreven haben ein fest zugewiesenes Gebiet, dass je nach Bevölkerungszahl stark variieren kann. In diesem Gebiet gehen sie dann ihrem Handwerk nach. Entweder von einem fixen Gerichtsort aus, oder als Wanderrichter. Ausgenommen sind ausdrücklich die Städte, die auf die im Stadtrecht verbriefte niedere Gerichtsbarkeit meist sehr stolz sind. Auch manche Barone, etwa die von Fürstenhort oder Nadoret nehmen dieses Recht selbst in Anspruch und sehen es nicht gerne, wenn die fürstlichen Beamten dies für sie erledigen. Beim übrigen Adel sind die Richtgreven meist beliebt, da man sich auf diese Weise einiges an Arbeit erspart, die sonst ein Amtmann des Gerichtsherren erledigen müsste.
Auch im Volk sind die Richtgreven sehr beliebt, da man den gemütlichen Gesellen nachsagt, dass sie meist das richtige Urteil finden und dabei unempfänglich für Bestechungsversuche sind.
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