Zwölf-Heller-Regel: Unterschied zwischen den Versionen

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Seit den Zeiten des [[Reichsvogt]]es [[Thuresch Sohn des Rarx]] gilt in Angbar die Regel, dass niemand die Stadt betreten darf, der nicht mindestens 12 Heller in seinem Beutel mit sich trägt. Dies soll dazu dienen ärmliches Gesindel aus der Stadt zu halten. Die Regel wird bis heute befolgt und so darf sich kein Ortsfremder wundern, wenn er gebeten wird 12 Heller vorzuzeigen. Für Angbarer gilt die Regel natürlich nur eingeschränkt. Kein Wächter käme etwa auf die Idee einen [[Haus Stippwitz|Stippwitz]] nach dem Inhalt seines Beutels zu fragen. Sollte jemand die geforderte Summe nicht vorzeigen können wird er von den Wachen gnadenlos abgewiesen.
Seit den Zeiten des [[Reichsvogt]]es [[Thuresch Sohn des Rarx]] gilt in [[Angbar]] die Regel, dass niemand die Stadt betreten darf, der nicht mindestens 12 Heller in seinem Beutel mit sich trägt. Dies soll dazu dienen ärmliches Gesindel aus der Stadt zu halten. Die Regel wird bis heute befolgt und so darf sich kein Ortsfremder wundern, wenn er gebeten wird 12 Heller vorzuzeigen. Für Angbarer gilt die Regel natürlich nur eingeschränkt. Kein Wächter käme etwa auf die Idee einen [[Haus Stippwitz|Stippwitz]] nach dem Inhalt seines Beutels zu fragen. Sollte jemand die geforderte Summe nicht vorzeigen können wird er von den Torwachen gnadenlos abgewiesen.
 
Wandernde [[Handwerk]]sgesellen, die ihr Weg früher oder später in die Eherne führen wird, sparen sich deswegen rechtzeitig zwölf Heller zusammen, die sie an einer Kette um den Hals tragen (und meist am ersten Tag nach dem Betreten Angbars verprassen).
 
===Quellen===
* [[wikav:Drei Millionen Dukaten|Drei Millionen Dukaten]]


[[Kategorie:Angbar]]
[[Kategorie:Angbar]]

Version vom 2. August 2009, 13:40 Uhr

Seit den Zeiten des Reichsvogtes Thuresch Sohn des Rarx gilt in Angbar die Regel, dass niemand die Stadt betreten darf, der nicht mindestens 12 Heller in seinem Beutel mit sich trägt. Dies soll dazu dienen ärmliches Gesindel aus der Stadt zu halten. Die Regel wird bis heute befolgt und so darf sich kein Ortsfremder wundern, wenn er gebeten wird 12 Heller vorzuzeigen. Für Angbarer gilt die Regel natürlich nur eingeschränkt. Kein Wächter käme etwa auf die Idee einen Stippwitz nach dem Inhalt seines Beutels zu fragen. Sollte jemand die geforderte Summe nicht vorzeigen können wird er von den Torwachen gnadenlos abgewiesen.

Wandernde Handwerksgesellen, die ihr Weg früher oder später in die Eherne führen wird, sparen sich deswegen rechtzeitig zwölf Heller zusammen, die sie an einer Kette um den Hals tragen (und meist am ersten Tag nach dem Betreten Angbars verprassen).

Quellen