Greve: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Aufsicht des Koscher [[Cantzler]]s:
 
;Unter Aufsicht des Koscher [[Cantzler]]s
* der [[Registrargreve]] hütet Stammtafeln und Urkunden der koscher Geschlechter im Fürstlichen Adelsarchiv
* der [[Registrargreve]] hütet Stammtafeln und Urkunden der koscher Geschlechter im Fürstlichen Adelsarchiv
* der [[Erbgreve]] des Kosch, der Wahrer und Wächter der Tradition und des guten Brauchtums
* die [[Almgreve]]n, Behüter der Grenzsteine und des Friedens unter den Bergbauern (auch "Grenzgreven" genannt)
* die [[Almgreve]]n, Behüter der Grenzsteine und des Friedens unter den Bergbauern (auch "Grenzgreven" genannt)
* die [[Weggreve]]n, Wahrer von Weg und Steg
* die [[Weggreve]]n, Wahrer von Weg und Steg
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* die fürstl. [[Richtgreve]]n, Hüter von Recht und Landfrieden
* die fürstl. [[Richtgreve]]n, Hüter von Recht und Landfrieden


Unter Aufsicht des Fürstlichen [[Säckelmeister]]s:
 
;Unter Aufsicht des Fürstlichen [[Säckelmeister]]s
* die [[Zollgreve]]n, Sammler der Steuern und Zölle an Grenz', Brück' und Weg  
* die [[Zollgreve]]n, Sammler der Steuern und Zölle an Grenz', Brück' und Weg  
* die [[Braugreve]]n, Bewahrer des [[Koscher Reinheitsgebot]]s und der guten Gastlichkeit
* die [[Braugreve]]n, Bewahrer des [[Koscher Reinheitsgebot]]s und der guten Gastlichkeit
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* der [[Zunftgreve]], Wahrer von zünftig Recht und Pflicht  
* der [[Zunftgreve]], Wahrer von zünftig Recht und Pflicht  


Direkt dem Fürsten unterstellte Sonderfälle:
 
* die [[Greven-Garde]], persönliche Leibwache des Fürsten
;Sonderfälle
* der [[Blutgreve]] ist für die Vollstreckung der seltenen Leibstrafen und der noch selteneren Todesurteile in der Reichsstadt [[Angbar]] zuständig. Er vollzieht dabei nicht nur die Urteile des Fürsten, sondern auch des Rates der Stadt und ist damit einer der wenigen, nicht alleine dem Fürsten unterstellen Greven.  
* die [[Greven-Garde]], persönliche Leibwache des Fürsten, ist alleine diesem unterstellt.
 
* der [[Blutgreve]] ist für die Vollstreckung der seltenen Leibstrafen und der noch selteneren Todesurteile in der Reichsstadt [[Angbar]] zuständig. Er vollzieht dabei nicht nur die Urteile des Fürsten, sondern auch des Rates der Stadt und ist damit einer der wenigen, nicht dem Fürstenhof unterstellen Greven.  
 
* der [[Erbgreve]] des Kosch, der Wahrer und Wächter der Tradition und des guten Brauchtums, untersteht schon von Anbeginn der Provinz Kosch niemandem, selbst dem Fürsten nicht, und dient dem Lande als unabhängiger Beobachter, Bewahrer und Berater.
 
[[Kategorie:Titel und Ämter]]
[[Kategorie:Titel und Ämter]]

Version vom 5. Oktober 2006, 19:31 Uhr

Greven sind Beamte im Dienst des koscher Fürsten. Greven im engeren Sinne arbeiten im Gegensatz zu Vögten meist nicht an einem festen Ort, sondern durchstreifen ihr Gebiet und sind angehalten, jederzeit sofort Entscheidungen zu fällen. Die klassischen Greven sind die Almgreven, die u. a. über die Einhaltung der Grenzziehungen wachen. Von ihnen stammt auch der Greven-Stecken, ein Werkzeug, das als Wanderstab, Waffe, aber auch als Vermessungsinstrument dienen kann.

Bekannt sind unter anderem:


Unter Aufsicht des Koscher Cantzlers
  • der Registrargreve hütet Stammtafeln und Urkunden der koscher Geschlechter im Fürstlichen Adelsarchiv
  • die Almgreven, Behüter der Grenzsteine und des Friedens unter den Bergbauern (auch "Grenzgreven" genannt)
  • die Weggreven, Wahrer von Weg und Steg
  • der Forstgreve, Hüter von Wild und Forst (in Personalunion mit der Lands-Jagdmeisterin)
  • die fürstl. Richtgreven, Hüter von Recht und Landfrieden


Unter Aufsicht des Fürstlichen Säckelmeisters


Sonderfälle
  • die Greven-Garde, persönliche Leibwache des Fürsten, ist alleine diesem unterstellt.
  • der Blutgreve ist für die Vollstreckung der seltenen Leibstrafen und der noch selteneren Todesurteile in der Reichsstadt Angbar zuständig. Er vollzieht dabei nicht nur die Urteile des Fürsten, sondern auch des Rates der Stadt und ist damit einer der wenigen, nicht dem Fürstenhof unterstellen Greven.
  • der Erbgreve des Kosch, der Wahrer und Wächter der Tradition und des guten Brauchtums, untersteht schon von Anbeginn der Provinz Kosch niemandem, selbst dem Fürsten nicht, und dient dem Lande als unabhängiger Beobachter, Bewahrer und Berater.