Traviabund

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Ein Ehegelöbnis wird stets Traviabund genannt. Dabei ist es unerheblich, ob die Gottheit die den Segen für den Bund gab tatsächlich Travia ist. Scheidungen erlaubt die Kirche nicht und auch eine Neuheirat von verwitweten Personen wird von einigen gar konservativen Personen verboten. Manch ein Staat erlaubt jedoch die Scheidung so kann man es etwa im freizügigen Horasreich beobachten. Natürlich findet es nicht den Segen der Kirche mehr als einen Partner zugleich zu heiraten, doch kommt im Kosch ohnehin kaum jemand auf eine solch abenteuerliche Idee. Bei einer Heirat müssen sich die Ehepartner einigen, wer von ihnen den Nachnamen des jeweils anderen übernimmt. Meist bringt jedoch der den Namen ein, der über das höhere soziale Ansehen verfügt. Bei adligen ist dies meist der Name des Höherrangigen, doch kommen hier bei gleichrangigen auch manchmal Doppelnamen vor. Unter adligen gilt meist auch nur die durch Travias Segen legitimierte Erblinie als rechtens. Leibeigene die heiraten dürfen von ihren Herrschaften nicht mehr getrennt werden, aber eine Hochzeit unter Leibeignen bedarf die Zustimmung ihres Herren und wenn gar Leibeigene von zwei verschiedenen Herrschaften heiraten wollen müssen sich die Herrschaften über die Besitzverhältnisse einig werden. So kommt es, dass zahlreiche Leibeigene seit Jahren zusammenleben, doch den Bund der Travia nicht erhalten haben, da ihre Herrschaften die damit verbundenen Probleme nicht auf sich nehmen wollen. Die Feierlichkeiten selbst sind stets ausgelassen und werden mit großem Aufwand betrieben. Ein Beispiel über eine Hochzeit im Wengenholm ist hier zu finden.

Quellen