Das Stapelrecht

Aus KoschWiki
Version vom 3. September 2023, 19:21 Uhr von Kunar (D | B) (Die Seite wurde neu angelegt: „{{Briefspielindex |Titel=Das Stapelrecht |Reihe=Kosch-Kurier 35 |Teil=12 |Datum=1027 |Zeit= |Autor={{Briefspieler|nor:IseWeine|Iseweine}} |Logo=FerdokStadt.gif…“)
(Unterschiede) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschiede) | Nächstjüngere Version → (Unterschiede)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Kosch-Kurier8-35.gif

Ausgabe Nummer 35 - 1027 BF

Das Stapelrecht

Durch das Stapelrecht werden Händler gezwungen, ihre Waren auszuladen und auf dem örtlichen Markt für eine gewisse Zeit (meist 3 Tage) feilzubieten. Während dieser Zeit haben die Einheimischen das Vorkaufsrecht. Bei einer Fahrt von Ferdok nach Kyndoch wird ein Händler etwa ein Dutzend Mal zum Stapeln gezwungen. Die angebotenen Waren erhalten dort ein entsprechendes Siegel zum Nachweis, daß sie dem Stapelrecht nachgekommen sind.