Fürstliches Dekret: Unterschied zwischen den Versionen

Aus KoschWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Kunar (D | B)
K
Kunar (D | B)
K
Zeile 12: Zeile 12:
 
Jegliche Freiwillige, die zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen und der Verteidigung des Reiches nach Norden ziehen, seien außerdem neben dem Segen der Zwölfgötter mit dem Wohlwollen Seiner Durchlaucht versehen.<br/>
 
Jegliche Freiwillige, die zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen und der Verteidigung des Reiches nach Norden ziehen, seien außerdem neben dem Segen der Zwölfgötter mit dem Wohlwollen Seiner Durchlaucht versehen.<br/>
 
Im Auftrag, <br/>
 
Im Auftrag, <br/>
Oberhauptfrau [[Briefspieltext mit::Khele von Steenback-Lutzenstrand|v. Steenback-Lutzenstrand]]
+
Oberhauptfrau [[Briefspieltext mit::Khele von Lutzenstrand|v. Steenback-Lutzenstrand]]
  
 
[[Kategorie:Kurier 01]]
 
[[Kategorie:Kurier 01]]

Version vom 24. März 2019, 08:17 Uhr

Kosch-Kurier1.gif

Ausgabe Nummer 1 - 1011 BF

Fürstliches Dekret:
Seine Durchlaucht Fürst Blasius vom Eberstamm zu Angbar etc, ppp. verfügen hiermit mit Unterstützung der zuständigen Kommandeure die Ausdehnung der allgemeinen Landwehrbereitschaft auch für die Grafschaft Angbarer See, um gegebenenfalls vorstoßende verstreute Orkbanden schnell vernichten zu können. Jegliche Freiwillige, die zur Unterstützung der kaiserlichen Truppen und der Verteidigung des Reiches nach Norden ziehen, seien außerdem neben dem Segen der Zwölfgötter mit dem Wohlwollen Seiner Durchlaucht versehen.
Im Auftrag,
Oberhauptfrau v. Steenback-Lutzenstrand