Wehrmeister: Unterschied zwischen den Versionen

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Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten und - im Kriegsfalle - der gesamten [[Provinztruppen]]. Da seit [[1029]] der Posten der [[Kaiserlicher Marschall|kaiserlichen Marschallin]] unbesetzt blieb, hat der Wehrmeister auch die Oberaufsicht über die im Kosch stationierten Kaiserlichen Truppen, allen voran der [[Ferdoker Garde]].
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Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten und - im Kriegsfalle - der gesamten [[Provinztruppen]]. In der [[Ochsenbluter Urkunde]] wurde [[1029]] BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seinem Wehrmeister) unterstellt sind. [[Fürst Blasius]] hat auf dieses Recht teilweise verzichtet und somit verbleibt die [[Ferdoker Garde]] unter dem Kommando der Kaiserin. Die kaiserlichen Truppen unterstehen direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf die kaiserlichen Truppen im Kosch ausüben kann.
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===Letzte Träger des Amtes===
 
===Letzte Träger des Amtes===

Version vom 23. Dezember 2008, 14:53 Uhr

Amtsinhaber
Erbvogt Thorben Raul Baduar von Hammerschlag.
Seit
1027 BF


Oberbefehlshaber der Ritter und Soldaten des koscher Fürsten und - im Kriegsfalle - der gesamten Provinztruppen. In der Ochsenbluter Urkunde wurde 1029 BF festgelegt, dass die Kaiserlichen Truppen fortan dem Fürsten (und seinem Wehrmeister) unterstellt sind. Fürst Blasius hat auf dieses Recht teilweise verzichtet und somit verbleibt die Ferdoker Garde unter dem Kommando der Kaiserin. Die kaiserlichen Truppen unterstehen direkt der Kaiserin, oder deren Marschall, der jedoch nur für einzelne Feldzüge ernannt wird. Traditionell sind die Koscher Truppen sehr heimatverbunden, wodurch der Wehrmeister einen nicht unerheblichen Einfluss auf die kaiserlichen Truppen im Kosch ausüben kann.


Letzte Träger des Amtes