Waffen: Unterschied zwischen den Versionen

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Langbögen kaum (?), Kurzbögen in Wengenholm und bei Lanzerinnen
 
Langbögen kaum (?), Kurzbögen in Wengenholm und bei Lanzerinnen
  
Stadtwachen und Burggardisten sind häufig mit Hellebarden ausgerüstet. Für das Fußvolk der Waffentreuen sind Gleven und Hellebarden verbreitet - soweit der Baron oder die Stadt genug Geld hat, um diese seinen Zeughäusern zu lagern. Sonst einfachere Waffen.
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Stadtwachen und Burggardisten sind meist mit Spießen, Hellebarden oder deren Abarten (Glefe, Partisane) ausgerüstet. Diese Waffen sind auch für das Fußvolk der Waffentreuen verbreitet - soweit der Baron oder die Stadt genug Geld hat, um diese den Zeughäusern vorzuhalten. Sonst einfachere bis improvisierte Waffen.
  
 
===Waffenrecht===
 
===Waffenrecht===

Version vom 10. Mai 2009, 20:46 Uhr

Grundsätzlich zeigen sich bei den im Kosch häufig verwendeten Waffen ein starker Einfluss der Zwerge und ein Widerspruch aus dem Festhalten an traditionellen ritterlichen Waffen (Ablehnung von Rapieren, Degen etc.) sowie der Aufgeschlossenheit gegenüber technischen, weniger rondrianischen Neuerungen in der Kriegstechnik (Belagerungstechnik, Armbrüste, Geschütze, Angbarer Igel).

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Verbreitete Waffen

Die Koscher Ritterschaft und die Fürstlichen Schlachtreiter sind klassisch gerüstete Ritter, die neben ihrer Kriegslanze als Handwaffe ein Langschwert, häufig aber auch Streitaxt oder Streitkolben führen.

Die Ferdoker Lanzerinnen zählen hingegen zur Großteil zur leichtgerüsteten Reiterei und führen neben einer Lanze einen Reitersäbel.

Armbrüste sind weit verbreite und werden nicht nur zur Jagd eingesetzt, sondern auch (früher) von der Bürgerlichen Schützengilde (dem Aufgebot der Stadt Angbar), den Fürstlichen Bergschützen sowie - früher - von den Angbarer Sappeuren.

Die Angbarer Sappeure trugen sämtlich ein Sappeursbeil, außerdem je nach Aufgabe Kriegshämmer, Partisanen (Wachzüge) oder Armbrüste.

Armbrüste sind im Kosch erheblich verbreiteter als in anderen Gegenden, in kleineren oder größeren Ausführungen.

Langbögen kaum (?), Kurzbögen in Wengenholm und bei Lanzerinnen

Stadtwachen und Burggardisten sind meist mit Spießen, Hellebarden oder deren Abarten (Glefe, Partisane) ausgerüstet. Diese Waffen sind auch für das Fußvolk der Waffentreuen verbreitet - soweit der Baron oder die Stadt genug Geld hat, um diese den Zeughäusern vorzuhalten. Sonst einfachere bis improvisierte Waffen.

Waffenrecht

  • Mittelgroße Äxte (mit einem Blatt) und Dolche werden nicht als Waffen, sondern als Werkzeuge eingestuft. Zünftige Handwerker dürfen ihr Handwerkszeug stets mit sich führen.
  • Freie haben das Recht Schwert und ??? zu führen.
  • Einschränkungen in den Städten. Angbars Waffenrecht 100 Schritt außerhalb der Mauern. Gilt auch für Magierschwerter.
  • Privilegien von Rittern, Kriegern und Rondrageweihten werden streng geachtet.

Waffenschmiede

Rüstungen

  • Sappeure teilweise schwer gepanzert

Wehrhaftigkeit:

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