Fürstenfrieden

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Mit der Ochsenbluter Urkunde wurde der langjährige Reichsfrieden aufgehoben. Fürst Blasius vom Eberstamm war darüber überhaupt nicht erfreut und so erließ er den Fürstenfrieden, um Auswüchse aus möglichen Fehden einzudämmen. Der Fürstenfrieden ist zwar nicht absolut verbindlich, aber es gilt als Zeichen der Fürstentreue sich an ihn zu halten und wer gegen ihn verstößt wird wohl recht schnell als Mörder, oder Kriegstreiber von Volk, Adel und Kirche gebrandmarkt. Wenig überraschend wurde der Frieden daher bisher noch nicht gebrochen.

Verboten wird eine gewaltsame Aneignung von Land, wenn dadurch Unbeteiligte in Mitleidenschaft gezogen werden würden (Z.B. durch die Balagerung einer Stadt oder durch Plünderungen). Grenzstreitigkeiten sind zunächst Sache der Almgreven, die im Namen des Fürsten über die Grenzsteine wachen. Ansonsten entscheidet der jeweilige Gerichtsherr (in der Regel der Baron), so er angerufen wird. In größeren Streitfällen tritt das Fürstliche Hofgericht zusammen. Betreffen die Streitigkeiten neben dem Kosch andere Provinzen des Reiches, so entscheidet freilich das Reichsgericht Darüber hinaus wurde das Duell auf das dritte Blut verboten und auch das Duell auf das zweite Blut wird nicht gerne gesehen.

Der Fürstenfrieden verbietet unter anderem fehdeführenden Parteien, jeden Übergriff auf Unbeteiligte oder deren Gut. Der Fürst soll beim siegeln des Friedens gegrummelt haben: "Wenn sich die Streithähne umbringen wollen, dann sollen sie das machen, aber die braven Landleute sollen die mir in Ruhe lassen."

Diese Regelungen führen dazu, dass Fehden im Kosch für Unbeteiligte meist keine Repressalien mit sich bringen und die Provinz so seinen Ruf als Insel des Friedens gewahrt hat. Die Räuber und Wegelagerer im Wengenholm halten sich natürlich nicht an diesen Erlass, aber bei diesen Gesellen handelt es sich ja ohnehin um Vogelfreie.


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