Fürstenfrieden

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Mit der Ochsenbluter Urkunde wurde der langjährige Reichsfrieden aufgehoben. Fürst Blasius vom Eberstamm war darüber überhaupt nicht erfreut und so erließ er den Fürstenfrieden, um Auswüchse aus möglichen Fehden einzudämmen. Der Fürstenfrieden ist zwar nicht absolut verbindlich, aber es gilt als Zeichen der Fürstentreue sich an ihn zu halten und wer gegen ihn verstößt wird wohl recht schnell als Mörder, oder Kriegstreiber von Volk, Adel und Kirche gebrandmarkt. Wenig überraschend wurde der Frieden daher bisher noch nicht gebrochen.

Daher verbietet der Fürstenfrieden sich bekriegenden Adligen jeden Übergriff auf die Zivilbevölkerung. Der Fürst soll beim siegeln des Friedens gegrummelt haben: "Wenn sich die Adligen umbringen wollen, dann sollen sie das machen, aber die braven Landleute sollen die mir in Ruhe lassen." Darüber hinaus wurde das Duell auf das dritte Blut verboten und auch das Duell auf das zweite Blut wird nicht gerne gesehen. Diese Regelungen führen dazu, dass Fehden im Kosch für die Zivilbevölkerung meist keine Repressalien mit sich bringen und so seinen Ruf als Insel des Friedens gewahrt hat. Die Räuber und Wegelagerer im Wengenholm halten sich natürlich nicht an diesen Erlass, aber bei diesen Gesellen handelt es sich ja ohnehin um Vogelfreie.