Fürstenbirnen: Unterschied zwischen den Versionen

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Entlang so mancher Landstraße stehen Obstbaumalleen (vor allem Apfel- und Birnbäume) und es gilt das großzügige Recht, daß ein jeder redliche Wanderer auf diesen Straßen die Früchte pflücken darf, die er erreichen kann und als Wegzehrung benötigt. Wer dieses Recht ausnutzt oder diese Früchte gar verkaufen will, darf sich nicht wundern, wenn er dafür von den braven Landleuten mit Pferdeäpfeln „belohnt“ und aus dem Dorf vertrieben wird.
 
Entlang so mancher Landstraße stehen Obstbaumalleen (vor allem Apfel- und Birnbäume) und es gilt das großzügige Recht, daß ein jeder redliche Wanderer auf diesen Straßen die Früchte pflücken darf, die er erreichen kann und als Wegzehrung benötigt. Wer dieses Recht ausnutzt oder diese Früchte gar verkaufen will, darf sich nicht wundern, wenn er dafür von den braven Landleuten mit Pferdeäpfeln „belohnt“ und aus dem Dorf vertrieben wird.
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[[Kategorie:Flora und Fauna]][[Kategorie:Tafelfreuden]]

Version vom 17. September 2006, 19:40 Uhr

Entlang so mancher Landstraße stehen Obstbaumalleen (vor allem Apfel- und Birnbäume) und es gilt das großzügige Recht, daß ein jeder redliche Wanderer auf diesen Straßen die Früchte pflücken darf, die er erreichen kann und als Wegzehrung benötigt. Wer dieses Recht ausnutzt oder diese Früchte gar verkaufen will, darf sich nicht wundern, wenn er dafür von den braven Landleuten mit Pferdeäpfeln „belohnt“ und aus dem Dorf vertrieben wird.