Traviabund

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Ein Ehegelöbnis wird stets Traviabund genannt. Dabei ist es unerheblich, ob die Gottheit die den Segen für den Bund gab tatsächlich Travia ist. Allerdings spielt die Göttin der Familie und Gastfreundschaft im Kosch meist eine Rolle bei jeder Hochzeit. In vielen Gegenden des Kosch tritt der Werbende in seinem schönsten Gewand und mit einem (oft Fingerhutgeschmückten) Krug voll Bier vor das Haus der Eltern seiner Holden. Es folgen meist regionaltypische Bräuche: im Garnelhaunschen etwa, muss er nun seine Liebe offenbaren und die Vorzüge der Angebeteten, ebenso wie seine aufzählen, häufig in Versform oder als Gesang. Wenn Vater und Mutter nun einen Schluck aus dem Krug nehmen, gilt das als ihre Zustimmung – und die (meist spätestens jetzt vor dem Haus versammelte) Menge bezeugt die Verlobung mit lautem Jubel.

Rabbatzabend und Namenswiegen

siehe Rabbatzabend

Die Hochzeit

Noch vielfältigere Traditionen finden sich unter den eigentlichen Hochzeitszeremonien. Sie mögen sich von Dorf zu Dorf, von Zunft zu Zunft, bisweilen gar von Sippe zu Sippe unterscheiden. Oft entstehen durch Vermischung der Bräuche von Braut und Bräutigam gar ganz neue und eigene Überlieferungen, so dass nahezu jeder Traviabund ebenso einzigartig ist wie das Paar selbst. Vielerorts trägt man (übrigens selbst im Hinterkosch) Glut aus den Herdfeuern der beteiligten Familien zusammen und lässt daraus das neue Herdfeuer der Jungvermählten entstehen. Häufig wird auch ein Silbertaler als Opfer an Ingerimm vergraben, weil sich dadurch der Wohlstand vermehren soll. Weit verbreitet ist auch die Sitte den traditionellen Jünglings- und Jungfernkranz aus weißem Traviakraut gegen einen Ehekranz aus Buchen- oder Lindenblättern oder eine hübsch bestickte Haube zu tauschen (daher das Sprichwort: „Unter die Haube kommen“). Wie auch immer die Zeremonie aussehen mag, der Abend findet stets im Kreis der Familie, Freunde und Nachbarn auf zünftige Art mit gutem Bier, Braten, Musik und Tanz seinen Ausklang.

Das Ende einer Ehe

Scheidungen erlaubt die Traviakirche nicht und auch eine Neuheirat von verwitweten Personen ist in einigen konservativen Landstrichen des Kosch verboten. Freizügige Regelungen wie im Horasreich, die eine Scheidung erlauben, sind im Kosch kaum anzutreffen - doch mag es sein, dass die Ehe eines von der Kirche ausgestoßenen Frevlers als nichtig angesehen wird, so dass dessen Ehepartner als ledig gilt und erneut heiraten kann. Natürlich findet es auch nicht den Segen der Kirche mehr als einen Partner zugleich zu heiraten, doch käme im Kosch ohnehin kaum jemand auf eine solch abenteuerliche Idee.

Quellen